Tierische Nebenprodukte und Futtermittel

Tierische Nebenprodukte sind neben Tierkörpern und Tierkörperteilen, alle Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Die Beseitigung und Verwertung von Tierkadavern ist eine jahrhundertealte wichtige Aufgabe zur Verhinderung der Verbreitung von Tierseuchen und zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit vor den Zerfallsprodukten verwesender Tierkörper. Die moderne Verwertung von tierischen Nebenprodukten hat aber mit der „anrüchigen“ Abdeckerei vergangener Zeiten nichts mehr zu tun.

Tierische Nebenprodukte sind in 3 Gefährdungskategorien eingeteilt. Der Umgang mit Material der Kategorie 1, das insbesondere auch Träger von BSE-Erregern sein kann, ist besonders streng geregelt und muss letztlich als Tierfett und Tiermehl verbrannt werden. Gülle in flüssiger und fester Form (Mist) ist Material der Kategorie 2 und deren Verwertung in Biogasanlagen ist genau geregelt. Andere tierische Erzeugnisse wie Häute von tauglichen Schlachttieren oder Lebensmittel, die nicht verzehrt werden sollen, sind Material der Kategorie 3 und dürfen unter definierten Bedingungen z.B. zu Leder oder Tierfutter verarbeitet werden.

Betriebe die tierische Nebenprodukte verarbeiten – hierzu zählen auch die Biogasanlagen – brauchen eine Zulassung nach dem Nebenprodukterecht und unterliegen der amtstierärztlichen Kontrolle.

Futtermittel

Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere unterliegen der Überwachung durch die Regierung von Oberbayern. Futtermittelproben im Landkreis werden durch die Veterinärassistenz genommen.

Kontaktperson: Herr Prechter