Wassertropfen

Konzept zur nachhaltigen Nutzung von Tiefengrundwasser im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Die Nutzer des Tiefengrundwassers aus dem überdeckten Sandsteinkeuper im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erarbeiten gemeinsam auf Initiative des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen und des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach ein Konzept zur nachhaltigen Nutzung des Grundwasservorkommens "überdeckter Sandsteinkeuper". Im überdeckten Sandsteinkeuper übersteigen die derzeitigen Entnahmen aller Nutzer das nutzbare Dargebot. Auch um die Versorgungssicherheit der bestehenden, ortsnahen Wasserversorgungsstrukturen zu steigern, geht der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen neue Wege. Dabei sind sich alle Nutzer einig, Alternativen zur derzeitigen Entnahme zu ermitteln oder Einsparmöglichkeiten zu nutzen.

Im südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fördert die öffentliche Wasserversorgung überwiegend Wasser aus dem überdeckten Sandsteinkeuper. Ebenso wird dieses Tiefengrundwasservorkommen zur Mineralwasserherstellung entnommen. Im Einzelnen handelt es sich um

  • die Stadtwerke Weißenburg
  • die Gemeinden Alesheim und Ettenstatt
  • die Zweckverbände Burgsalacher Juragruppenwasserversorgung, die Pfofelder Gruppe, die Gnotzheimer Gruppe
  • und um die Firma Altmühltaler Mineralbrunnen GmbH in Treuchtlingen.

Die Wasserrechte der genannten Nutzer sind durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen befristet erteilt worden und laufen zwischen 2025 und 2039 aus .

Das Grundwasservorkommen im überdeckten Sandsteinkeuper hat aufgrund der mächtigen Überdeckung nur eine sehr geringe Grundwasserneubildungsrate und somit ein hohes Entstehungsalter. Das Tiefengrundwasser regeneriert nur langsam. Deshalb sind strenge Maßstäbe an eine sparsame und nachhaltige Nutzung anzulegen, was eine Reduzierung der einzelnen Entnahmen sowie eine Anpassung der einzelnen Wasserrechte zur Folge hat.

Abstimmung mit Wasserversorgern und der Firma Altmühltaler

Aus diesen Gründen haben Landrat Manuel Westphal und der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach Thomas Keller erstmalig alle Nutzer zusammen im Sommer 2022 zu einer Gesprächsrunde über die zukünftige und nachhaltige Nutzung des Grundwasservorkommens eingeladen. 

Dabei wurden zunächst die fachlichen und rechtlichen Grundlagen erläutert sowie vereinbart, die Wasserrechte für alle Nutzer im Jahr 2026 neu zu erteilen. Alle Teilnehmenden der Gesprächsrunde bis auf die Gemeinde Alesheim haben sich dazu auch schon bereiterklärt. Hier haben insbesondere die Wasserversorger mit einer längeren Laufzeit des Bescheides ein großes Zugeständnis erteilt. 

Des Weiteren wurden alle Teilnehmer gebeten, etwaige Einsparmöglichkeiten oder Alternativen zur derzeitigen Entnahme zu ermitteln. Die Zwischenergebnisse wurden im Februar 2023 vorgestellt und erörtert. Bei diesem Treffen war ebenfalls die Stadt Treuchtlingen vertreten. 

Einsparmöglichkeiten bei den öffentlichen Wasserversorgern

Die Wasserversorger haben zwischenzeitlich die jeweiligen grundsätzlichen Möglichkeiten der Einsparung von Tiefengrundwasser abgeschätzt und in der zweiten gemeinsamen Sitzung Anfang 2023 dargelegt. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Reduzierung der Abgabe an andere Wasserversorger, Alternativen für Großabnehmer (z. B. eigene Brunnen), Reduzierung der Wasserverluste in den Leitungen, Schaffung eines Verbundsystems sowie der Prüfung von aktuell nicht genutzten Grundwasservorkommen mit höherer Neubildung.

Alternativensuche der Firma Altmühltaler

Auf unserer Homepage haben wir das Wasserrechtsverfahren bezüglich 

für Sie zusammengefasst. 

Aktueller Stand (08.12.2023)

Nach den ersten beiden Besprechungen (Sommer 2022, Februar 2023) wurden Einzelgespräche zwischen den Wasserversorgern, dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach und dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen geführt, um die bisher nur geschätzten Einsparmöglichkeiten und Alternativen zu konkretisieren und weiter zu planen.  Ebenfalls muss die zweite Versuchsbohrung der Firma Altmühltaler abgeschlossen und ausgewertet werden. Anfang Juli konnten erste Ergebnisse in einem weiteren gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten vorgestellt werden. Diese Ergebnisse wie zum Beispiel die Schaffung neuer Verbundleitungen, Reduzierungen der Wasserverluste, Errichtung neuer Gewinnungsanlagen oder auch Alternativensuche für Großabnehmer werden durch die Wasserversorger nun geprüft und sollen dann auch mit konkreten Zahlen zur Reduzierung der Entnahme aus dem überdeckten Sandsteinkeuper hinterlegt werden. Dies erfolgt in Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt. 

Weiterhin steht noch der endgültige Bericht der Probebohrungen der Firma Altmühltaler aus. 

Bei all den gemeinsamen Überlegungen werden die Grundsätze zum Erhalt und Nutzung der ortsnahen Gewinnungsanlagen sowie zur Steigerung der Versorgungssicherheit im besonderen Maße berücksichtigt.

Im Dezember 2023 traf sich die Teilnehmerrunde erneut, um sich zu den weiteren Ergebnissen der Prüfung möglicher Alternativen auszutauschen.

Die Fa. Altmühltaler hat die Probebohrungen abgeschlossen und den Wasserrechtsantrag für die Errichtung von zwei Brunnen in unmittelbarer Nähe zu den Probebohrungen beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gestellt.

Die Wasserversorger haben ihrerseits die Einsparmöglichkeiten konkretisiert und erarbeiten Alternativen zur Tiefengrundwassernutzung  nach ihrer individuellen Möglichkeit. Hier finden bereits enge Abstimmungen mit den Fachbüros und den Behörden statt sowie auch schon konkrete Untersuchungen.

Weiterhin wurde der vorgeschlagene Zeitplan diskutiert und weitere Termine für Absprachen in Aussicht gestellt.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der gemeinsame Weg, Tiefengrundwasser einzusparen von allen Teilnehmern umgesetzt und mit besonderer Sorgfalt und Umsicht getragen wird.  

Weiterführende Informationen des Wasserwirtschaftsamtes

Profil Schichtstufenland

Vereinfachtes hydrogeologisches Schichtenprofil durch Mittelfranken, schematisch (nicht maßstabsgetreu)

Das Landesamt für Umwelt Bayern (LfU) gibt auf seiner Homepage einen Überblick über Grundwasservorkommen sowie eine Definition des Tiefengrundwassers. Im Landesentwicklungsprogramm (7.2 Wasserwirtschaft) wird zudem auch auf die Nutzung des Grundwassers bzw. Tiefengrundwassers eingegangen.

Auf der LfU-Homepage ist der Eisensandstein (Teil des Doggers) nicht als wasserwirtschaftlich bedeutsames Grundwasservorkommen ausgewiesen. Er liegt im Hinblick auf die Schichtenfolge unterhalb des vom Landesamt für Umwelt wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasservorkommens „Weißer Jura, Karst“ (Malm) und oberhalb des tiefer liegenden „Burg- und Blasensandstein“.

Der Eisensandstein liegt rund 140 m über der Oberkante des Sandsteinkeupers. Im Bereich Treuchtlingen steht der Eisensandstein teils offen, teils mit Überdeckung des Weißen Juras an, der nur durch einige Meter mergeligen und tonigen Schichten des obersten Doggers vom Eisensandstein getrennt wird (s. Abbildung 1 am Anfang des Textes).

Ob der Eisensandstein als Tiefengrundwasser eingestuft wird, hängt davon ab, ob er von mächtigen geringdurchlässigen Deckschichten überlagert wird, eine sehr geringe Grundwasserneubildung hat und das Wasser am oberirdischen Wasserkreislauf kaum teilnimmt. Welchen Charakter das Wasser an den Standorten der Probebohrungen letztlich haben wird und welches nutzbare Dargebot vorhanden ist, soll durch die Probebohrungen erkundet werden.

Bildung des Grundwassers

Grundwasser wird i.d.R. durch Versickerung von Niederschlagswasser stets neu gebildet und fließt dem Vorfluter (i.d.R. Oberflächengewässer) zu. Ein Teil des gebildeten Grundwassers (nutzbares Dargebot) kann nachhaltig genutzt werden. Das Grundwasservorkommen im überdeckten Sandsteinkeuper hat aufgrund der mächtigen Überdeckung nur eine sehr geringe Grundwasserneubildungsrate [l/s pro km²]. Im Eisensandstein am Standort der Probebohrungen ist aufgrund der geringeren Überdeckung mit einer höheren Grundwasserneubildungsrate (Regeneriervermögen) zu rechnen.

Im überdeckten Sandsteinkeuper übersteigen die derzeitigen Entnahmen aller Nutzer das nutzbare Dargebot (s. auch Pressemitteilung v. 20.02.2023).

Der Eisensandstein wurde als Alternative gewählt, da er entgegen dem überdeckten Sandsteinkeuper keine Übernutzung zeigt. Auch aufgrund der vorliegenden Wasserqualität im Eisensandstein wäre eine Nutzung wünschenswert, um den überdeckten Sandsteinkeuper zu schonen.

Pressemitteilungen des Landratsamtes zum Thema

Pressmitteilung vom 11.05.2023: Tiefengrundwasserentnahmen aus dem überdeckten Sandsteinkeuper im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen – aktueller Sachstand (132,4 KB)

Pressemitteilung vom 20. Februar 2023: Tiefengrundwasserentnahmen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (427,6 KB)