Baugehmigung
 
 

Baugenehmigungsverfahren & vollständiger Bauantrag

Welche Unterlagen für welches Bauvorhaben?

Die einzelnen Antragsverfahren erfordern unterschiedliche Antragsformulare zu den Bauvorhaben und Formalismen.

Für eine schnelle Bearbeitung ist besonders wichtig, dass die Antragsunterlagen vollständig und aussagekräftig sind. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen an eine qualifizierte, bauvorlageberechtigte Person. Am Ende der Seite finden Sie eine Karte aus der Sie die zuständigen Sachbearbeitenden für Ihre Gemeinde entnehmen können.

Haben Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren bzw. Bauantrag, wenden Sie sich bitte direkt an das Bauamt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen.

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO

Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist Ihre zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Die Daten werden erhoben, um das bauaufsichtliche Verfahren durchzuführen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 BayDSG i. V. m. dem anzuwendenden Fachgesetz.

Weitergehende Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre
Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet auf der Homepage
der für die Genehmigung zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde abrufen.
Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen
Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten.

Hinweise zur Digitalisierung und Sortierung

Im Zuge der Digitalisierung der Verfahren bitten wir Sie, bei postalischen Sendungen ersatzlos auf Büro- und Heftklammern zu verzichten. Dennoch tragen Sie bedeutend zum zügigen Verfahrensablauf bei, wenn die Unterlagen vorsortiert abgegeben werden. Vielen Dank!

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Informationen zur Datenverarbeitung im bauaufsichtlichen Verfahren (116,6 KB)