Die Untere Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ist zuständig und verantwortlich für die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bayerischen Naturschutzgesetzes sowie aller sonstigen naturschutzrechtlichen Regelungen für alle naturschutzfachlichen Belange im bebauten und unbebauten Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.
Fachlich unterstützt werden diese Behörden von den Landesfachbehörden, dem Landesamt für Umwelt, der Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für den Bereich der beiden Nationalparke und deren Nationalparkverwaltungen.
Darüberhinaus werden die Naturschutzbehörden von ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeiräten wissenschaftlich und fachlich beraten. Die Unteren Naturschutzbehörden werden zusätzlich von etwa 1000 Naturschutzwächtern unterstützt.
Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde.
Die Zuständigkeiten sind nach den Gemeinden gegliedert (Stand: 01.10.2024)
- Alesheim, Dittenheim, Gnotzheim, Gunzenhausen, Heidenheim, Markt Berolzheim, Meinheim, Muhr am See, Polsingen, Theilenhofen, Westheim
Kontakt: Jonas Liegl - Absberg, Ellingen, Haundorf, Höttingen, Pfofeld, Pleinfeld
Kontakt: Eduard Schmidt - Bergen, Burgsalach, Ettenstatt, Langenaltheim, Nennslingen, Pappenheim, Raitenbuch, Solnhofen, Treuchtlingen, Weißenburg i. Bay.
Kontakt:: Helen Sylvestre