Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Aktionsplan Kupierverzicht

Überblick

In Deutschland werden routinemäßig die Schwänze von Ferkeln kupiert. Laut EU-Recht und dem Tierschutzgesetz ist allerdings bereits seit 1991 das routinemäßige Kupieren von Ferkelschwänzen grundsätzlich verboten. Eine plötzliche Umstellung auf Langschwänze ist in den konventionellen Ställen schwierig. Daher sollen die Landwirte schrittweise ihre Schweinehaltung so optimieren, dass eine Haltung unkupierter Schweine in Zukunft möglich ist. Der „Aktionsplan Kupierverzicht“ ist eine Bündelung von Maßnahmen und Dokumentationshilfen, die den schrittweisen Einstieg in den Kupierverzicht begleiten und für Dritte die eingeleiteten Maßnahmen belegen.

Die wichtigsten Bausteine des Aktionsplans für die Landwirte:

  1. Risikoanalyse - die Bestandsaufnahme des eigenen Betriebs: ist es derzeit möglich, unkupierte Schweine in dem Betrieb zu halten? Wie hoch ist das Risiko für Schwanz-/Ohrbeißen?
  2. Verbesserungsmaßnahmen u.U. an Hand eines Maßnahmenplans werden die Haltungsbedingungen verbessert, angepasst und über eine erneute Risikoanalyse überprüft, wieder angepasst etc.
  3. Dokumentation – in Form von Tierhaltererklärungen, Dokumentationshilfen o.ä.
    1. für die eigene Übersicht über das tatsächliche Risiko im Betrieb und die Effektivität der eigenen Maßnahmen
    2. als ein Beleg über das eigene ordnungsgemäße Handeln gegenüber Kontrollpersonal, am Schlachthof etc.

Wenn die geforderten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, kann unter Umständen ein Bußgeld erhoben werden. Bestimmte Verstöße müssen gegebenenfalls bei Konditionalitäts-Kontrollen (früher CC-Kontrollen) berücksichtigt werden.

Ab einem bis jetzt noch nicht bekannten Datum dürfen zukünftig in Deutschland nur noch unkupierte Schweine gehalten werden.

Grundlage

Laut EU-Recht und dem Tierschutzgesetz ist bereits seit 1991 das routinemäßige Kupieren der Ferkelschwänze grundsätzlich verboten, d.h. es darf nur in Ausnahmefällen kupiert werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz).

    Da in Deutschland jedoch die Mehrheit der Schweine routinemäßig kupiert werden, hat Deutschland zur Einhaltung dieser Rechtsvorschriften 2018 den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht erlassen.

    Ziel des Aktionsplans ist ein schrittweiser Einstieg in den Kupierverzicht. In Zukunft werden nur noch unkupierte Schweine gehalten werden dürfen. Hierzu soll das Risiko für das Auftreten von Schwanzbeißen reduziert und die Anzahl unkupierter Schweine im Bestand schrittweise erhöht werden. Betriebe ohne Ohren-/Schwanzbeißprobleme dürfen grundsätzlich nicht kupieren. Ihnen wird jedoch die Möglichkeit eröffnet, zunächst nur bei einer kleinen Gruppe von Tieren auf das Kupieren zu verzichten (sogenannte „Kontrollgruppe“). Betriebe mit Ohren-/Schwanzbeißproblemen haben betriebsindividuelle Optimierungsmaßnahmen zu ergreifen, bis weniger als 2 % Schwanz- oder Ohrverletzungen im Jahresdurchschnitt auftreten, so dass sie dann, zunächst mit einer Kontrollgruppe, in den Kupierverzicht einsteigen können.

    Das wichtigste Element des Aktionsplans für den Landwirt ist die regelmäßige Risikoanalyse im eigenen Betrieb und die Weiterentwicklung der Maßnahmen im Stall!

    Zur Darlegung der Unerlässlichkeit des Eingriffes bei mehr als 2 % Schwanz- und/oder Ohrverletzungen hat der Tierhalter, der Schwänze kupiert oder kupierte Tiere einstallt, über Folgendes Nachweise zu erbringen:

    1. tatsächlich entstandene Bissverletzungen an Ohren- oder Schwänzen

    2. Durchführung einer Risikoanalyse (RIA), um die betriebsindividuellen Risikofaktoren für Schwanzbeißen zu identifizieren.

    3. Einleitung (auf der Risikoanalyse basierender) geeigneter Optimierungsmaßnahmen in der Tierhaltung, um das Ohr-/Schwanzbeißrisiko zu reduzieren.

    Folgende Dokumentationen müssen im Betrieb vorliegen:

    • Tierhaltererklärungen seit 2019
      • Für den eigenen Betrieb
      • Bei Sauenhaltern zusätzlich von den nachgelagertern Betrieben (Ferkelkäufer)
      • Bei Mästern zusätzlich von den vorgelagerten Betrieben (Erzeuger, Aufzüchter)
      • Bei Aufzuchtbetrieben sowohl von den vor- als auch nachgelagerten Betrieben
    • Jährliche Betriebsanalyse mit Risikobeurteilung
    • Maßnahmenplan zur Minimierung des Risikos des Schwanz-/Ohrenbeißen, wenn notwendig

    Kontrollgruppe

    Betriebe, in denen weniger als 2 % der Tiere Bissverletzungen aufweisen und die eine Unerlässlichkeit für den Eingriff auch nicht im vor- oder im nachgelagerten Bereich vorweisen können, müssen zumindest eine Gruppe unkupierter Tiere halten (Kontrollgruppe).

    Trotz aller Bemühungen kann in der Kontrollgruppe Schwanz-und Ohrbeißen auftreten. Das ordnungsgemäße Handeln bei Auftreten von Schwanz- und Ohrenbeißen muss gegenüber der Behörde belegt werden. Mit der „Dokumentationshilfe für das Halten einer Kontrollgruppe“ können Tierhalter, die im Rahmen der täglichen Tierkontrolle gemachten Beobachtungen, wie z. B. erste Warnsignale oder auftretendes Schwanzbeißgeschehen, sowie die ergriffenen Maßnahmen und ggf. die Hinzuziehung einer Tierarztpraxis dokumentieren.

    Die Dokumentationshilfe kann sowohl bei Betriebskontrollen als auch bei der Abgabe von Schweinen mit Schwanz- / Ohrverletzungen an eine Schlachtstätte, so kann die Dokumentation auch der Lebensmittelketteninformation beigefügt werden. Die Dokumentation wird dann bei der Bewertung eventuell tierschutzrelevanter Sachverhalte als Entscheidungshilfe herangezogen.

    Vollzug (Bußgeldverfahren und Relevanz bei Konditionalitäts-Kontrollen):
    Folgende Sachverhalte sind unter Umständen bußgeldbewehrt bzw. relevant für die Kond-Kontrollen:

    • Die Unerlässlichkeit des Kupierens ist nicht nachgewiesen,
      • z.B. die Tierhaltererklärungen der nachgeordneten Betriebe eines Ferkelerzeugers liegen nicht vor und es wird dennoch kupiert
      • ein Mastbetrieb fordert das Kupieren der Schwänze im Erzeugerbetrieb, ohne dass durch eine Risikobewertung im eigenen Mastbetrieb die Unerlässlichkeit des Kupierens dargelegt wird

    Den Tierhaltern stehen hierfür die im Zuge des Aktionsplans erstellten Dokumentationshilfen zur Verfügung. Für Nr. 1 der RIA („Erhebung von Schwanz-/Ohrenverletzungen“) wurde eine zusätzliche Arbeitshilfe erarbeitet, die eine einfache Erfassung im Stall ermöglicht.

    Weiterführende Links

    Die notwendigen Formulare, Dokumentationen und Hilfestellungen finden Sie auf den Seiten des Formularcenters des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) .

    relevant sind unter anderem:

    • Ablaufschema des Aktionsplanes
    • Risikoanalyse und Erhebung Schwanz-/Ohrverletzungen
    • Arbeitshilfe zur Erhebung von Schwanz- und Ohrverletzungen im Bestand durch den Tierhalter
    • Tierhalter-Erklärung
    • Dokumentationshilfe für das Halten einer Kontrollgruppe
    • Musterformular Maßnahmenplan 2021
    • Maßnahmentabelle zur Hilfestellung bei der Umsetzung der Rechtsanforderungen bzgl. des Schwanzkupierens
    • Handreichung zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“

    www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de

    www.ringelschwanz.info