Elektro- & Elektronik-Altgeräte

Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24. März 2006 ist eine Entsorgung von Altgeräten über den Hausmüll unzulässig.

Verbraucherinnen und Verbraucher (privat und gewerblich) müssen die ausgedienten Geräte und Gasentladungslampen, die auch unter das ElektroG fallen, zu den kommunalen Sammelstellen bringen. Bei der Rücknahme im Handel darf kein Entgelt mehr erhoben werden.

Die Hersteller sind verpflichtet, die gesammelten Geräte zurück zu nehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu entsorgen.

Das Gesetz schreibt auch vor, den Schadstoffgehalt in den Neugeräten grundlegend zu reduzieren.


Elektro- und Elektronikgeräte enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) nicht sachgerecht, d. h. z. B. über den Hausmüll entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten EAG aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Dadurch können Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

An allen Recycling- und Wertstoffhöfen können haushaltstypische EAG kostenlos abgegeben werden, wie z. B.:

  • Haushaltsgroßgeräte *
  • Haushaltskleingeräte
  • Bildschirmgeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Lampen, Energiesparlampen *
  • Batterien

* Ausnahmen: Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren  und Photovoltaikmodule werden nur an den Höfen in Gunzenhausen, Treuchtlingen und Weißenburg angenommen.

Nachtspeicheröfen dürfen nur über Fachfirmen ausgebaut und entsorgt werden.

Sondermüll-Aktionstage

Leuchtstofflampen und Energiesparlampen (Gasentladungslampen) können bei den zahlreichen Sondermüll-Aktionstagen abgegeben werden. 
Keine Glüh- und Halogenlampen - diese gehören nach wie vor in den Hausmüll.

Kennzeichnung der Geräte
Alle Neugeräte sind seit dem 15.08.2005 mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das Symbol weist auf die Notwendigkeit der getrennten Erfassung hin.

Wiederverwendung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt. Gerade Computer und Geräte der Unterhaltungselektronik werden schnell ausrangiert, weil neue leistungsfähigere Geräte auf den Markt kommen. So nimmt die Menge des Elektromülls dreimal schneller zu als der übrige Siedlungsabfall.
Geben Sie funktionsfähige, ausrangierte Geräte zur Wiederverwendung weiter an Freunde, an entsprechende Händler, an Initiativen in Ihrer Nähe oder an wohltätige Einrichtungen. Auch die beiden Gebrauchtwarenmärkte in Gunzenhausen und Weißenburg nehmen funktionstüchtige Elektrogräte an.

Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt nicht nur die Rückgabe- und Rücknahmepflichten. Es schreibt auch Mindestverwertungsquoten vor: Pro Einwohner und Jahr müssen mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden. Soweit die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden. Die Geräte werden in verschiedene Fraktionen – wie Metalle, Glas, Kunststoffe u. a. getrennt und in den jeweiligen Rohstoffkreislauf zurückgeführt. Entsprechend weniger Ressourcen werden für die Herstellung von Primärstoffen in Anspruch genommen.

Beitrag zum Umweltschutz
Dadurch dass Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

Downloads

Die Abgabemöglichkeiten an den Wertstoffhöfen finden Sie hier unter der Rubrik Recycling- und Wertstoffhöfe.

Weiterführende Links

EAR Elektro-Altgeräte richtig entsorgen

Stiftung „Gemeinsame Stelle der Hersteller“, EAR

Umweltbundesamt - wohin mit dem Elektroschrott