Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Verlängerung oder Beantragung der Bayerischen Ehrenamtskarte

Über 5.000 Bürgerinnen und Bürger in Altmühlfranken haben sie bereits – die Bayerische Ehrenamtskarte. Die Freiwilligenagentur altmühlfranken weist darauf hin, dass Neuanträge jetzt wieder gestellt und auch abgelaufene Karten verlängert werden können. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann die Ehrenamtskarte bis zum nächsten Stichtag, 20.05.2024, beantragen und damit von zahlreichen Vergünstigungen bayernweit profitieren. Die Karten werden zweimal jährlich ausgegeben und direkt an die Antragssteller geschickt.

Besitzer der Bayerischen Ehrenamtskarte erhalten in ganz Bayern und damit auch bei den über 130 Partnern in Altmühlfranken Rabatte. Im Landkreis gibt es zum Beispiel freien Eintritt zu Führungen oder Ermäßigungen auf Fahrtickets, Einkäufe oder in Freizeiteinrichtungen. Die Akzeptanzpartner sind auf der Homepage des Landkreises, ebenso wie in der kostenlosen App „Ehrenamtskarte Bayern“ zu finden. Die Ehrenamtskarte ist ein Dankeschön und eine Anerkennung für all diejenigen, die sich in besonderer Weise gemeinwohlorientiert und mit großem Einsatz ehrenamtlich engagieren.

Beantragen kann die Bayerische Ehrenamtskarte jeder, der 16 Jahre oder älter ist und im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen seit mindestens zwei Jahren durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich aktiv ist. Dies gilt für die unterschiedlichsten Bereiche, beispielsweise das Rettungswesen, den Naturschutz, kirchliche oder sportliche Organisationen. Auch Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica) erfüllen die genannten Voraussetzungen.

Für aktive Feuerwehrdienstleistende oder Einsatzkräfte im Katastrophenschutz besteht die Möglichkeit, Sammelanträge zu stellen.

Die blaue Ehrenamtskarte ist zeitlich begrenzt gültig und kann verlängert werden, sofern die Voraussetzungen weiter vorliegen.

Die goldene Ehrenamtskarte gilt unbegrenzt und muss nicht verlängert werden. Diese erhalten alle Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben.

Die Beantragung als auch Nutzung der Ehrenamtskarte ist sowohl in physischer als auch digitaler Form möglich.

In Altmühlfranken können alle Inhaber einer Ehrenamtskarte zusätzlich an Verlosungen attraktiver Preise teilnehmen. Hiermit bedankt sich der Landkreis auf besondere Art und Weise bei den Ehrenamtlichen.

Nähere Auskünfte zur Bayerischen Ehrenamtskarte sowie zu den Verlosungen und Akzeptanzstellen gibt es hier .

Kontaktperson: Frau Deffner