Boote
 
 

Hinweise zum Wassersport auf den Seen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Mit dem Kleinen und Großen Brombachsee, dem Altmühlsee, dem Igelsbachsee sowie dem Hahnenkammsee bietet der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen beste Bedingungen für Wassersportler. Das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat zum Start in die Sommersaison alle wichtigen Informationen rund um das Bootfahren, Tauchen, Magnetfischen und Stand Up Paddling zusammengefasst.

Das Befahren des Kleinen und Großen Brombachsees sowie des Altmühlsees mit einem Elektro-Motorboot oder Segelfahrzeug mit Elektro-Hilfsmotor bzw. Wohneinrichtung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Dies ist unabhängig von der kW-Zahl des Motors. Die maximal zulässige Leistung darf bei Elektromotorbooten 6 kW und bei Segelbooten 11 kW nicht überschreiten.

Ruderboote und Segelfahrzeuge ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 Meter sind und keine Wohn- (Kajüthöhe bis 1,20 Meter), Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen, sind genehmigungs- und zulassungsfrei.

Der Igelsbachsee darf nur mit Booten befahren werden, die weder zulassungs- noch genehmigungspflichtig sind. Auf dem Hahnenkammsee sind Ruderboote und Tretboote zur Vermietung zugelassen.

Das Befahren der Seen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (auch als sog. Flautenschieber) ist grundsätzlich verboten.

Eine Urlaubergenehmigung oder eine dauerhafte Genehmigung für ein Wasserfahrzeug müssen Bootsfahrer beim Landratsamt beantragen. Dies ist auch online möglich.

Die dauerhafte Genehmigung für ein Elektromotor- und Segelboot sowie die Kennzeichnung gilt unbefristet.

Es ist möglich, die Seen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mittels „Urlaubergenehmigung“ zu befahren. Diese Genehmigung wird für genehmigungs- und kennzeichnungspflichtige Boote für max. 4 Wochen (=28 Tage im Kalenderjahr) erteilt. Diese 28 Tage können auf 4 Zeiträume (z.B. 4 x 1 Woche) aufgeteilt werden. Auch hier ist die Antragstellung online möglich.

Verboten ist das Befahren von abgesperrten Zonen, die durch Beschilderung oder Bojen kenntlich gemacht sind (z. B. Badezonen, Stauanlagen, Naturschutzgebiete).

Das Übernachten auf dem Boot ist nur auf den angemieteten Wasserliegeplätzen innerhalb der Hafenanlagen am Altmühlsee, am Kleinen Brombachsee und am Großen Brombachsee erlaubt.

Hinweise zum Tauchen 

Das Tauchen mit Atemgerät ist im Altmühlsee und im Igelsbachsee nicht erlaubt.

Im Kleinen und Großen Brombachsee darf mit Atemgerät im Bereich von Anlegestellen, ausgewiesenen Badebereichen (durch Bojen abgegrenzt), Natur- und Vogelschutzzonen (durch Bojen abgegrenzt), Ufern mit Schilf- oder Röhrichtbewuchs oder technischen Betriebseinrichtungen, z. B. Grund- und Betriebsablass, Wehre nicht getaucht werden

Jeder Tauchgang ist vorher bei der Polizeiinspektion Gunzenhausen zu melden (Tel. 09831 6788-0). Weitere Auflagen zu Tauchgängen sind auf einem Merkblatt zusammengefasst. Von den Verboten und Auflagen darf nur abgewichen werden, soweit es sich im Rahmen von Rettungs- und Bergungstätigkeiten (Notfälle) als notwendig erweisen sollte.

Magnetfischen

Beim Magnetfischen (auch Magnetangeln) werden metallische Gegenstände mittels eines starken Magneten, der an einer Schnur (auch Seil oder Leine) befestigt ist und wiederholt ins Wasser geworfen wird, „geangelt“. Magnetfischen bezweckt in den meisten Fällen das Auffinden von Münzen, Altmetall oder anderen wertigen Gegenständen. Durch das Magnetangeln besteht die Gefahr, dass bisher im Boden festgelegte, ggf. schädliche Substanzen aus tiefen Schichten wieder in den Kreislauf gebracht werden, die für Flora und Fauna am und im Gewässer (z. B. Fische) schädlich sein können. Außerdem kann es auch vorkommen, dass Munition, Granaten u.ä. am Magneten haften bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Gegenstände aufgrund von Verschmutzungen, Vermoderungen und Rost oft nicht gleich als Kampfmittel erkennbar sind und dass allein diese Tatsache ein hohes Gefährdungspotential sowohl für den Magnetfischer selbst, als auch für möglicherweise umstehende Personen und Sachen mit sich bringt.

Des Weiteren besteht bei der Ausübung des Magnetangelns stets die Gefahr, dass im Wasser lebende Pflanzen und Tiere oder deren Entwicklungsstadien geschädigt, zerstört oder getötet werden und der Bestand damit beeinträchtigt wird.

Oben geschildertes Magnetfischen stellt eine erlaubnispflichtige Benutzung eines Gewässers gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt darauf hin, dass Magnetfischen nicht vom Gemeingebrauch nach dem Bayerischen Wassergesetz sowie auch nicht vom Bayerischen Fischereigesetz umfasst ist. Bei einer nur rein hobbymäßigen Ausübung kann eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden.

Stand Up Paddling

Grundsätzlich kann das Stand Up Paddling im Rahmen des Gemeingebrauchs auf allen Seen ausgeübt werden. Motorbetriebene SUPs sind nicht genehmigungs- und zulassungsfähig.

Um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden, bittet das Landratsamt darum, die Befahrungsregeln, die auf dem Flyer „Befahrungsregeln Stand Up Paddling“ zusammengefasst sind, zu beachten und einzuhalten. Der Flyer steht als Download zur Verfügung.

Alle Informationen zu den beschriebenen Wassersportthemen finden Sie auch hier