Abstand Fahrradkampagne

Miteinander im Verkehr

Miteinander, mit Abstand & mit Rücksicht!

Wenn alle Verkehrsteilnehmende mehr Rücksicht im Straßenverkehr nehmen, können wir gemeinsam für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Mit diesen einfachen Regeln können Radfahrende und Autofahrende ihren Teil dazu beitragen.


5 zentrale Regeln für Radfahrende

Mit wenigen, einfachen Mitteln können Radfahrende die eigene Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Die nachfolgenden Regeln zeigen, wie es geht.

(Quelle: Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr, Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht.“)

Radfahrende sollten stets mit ausreichend Sicherheitsabstand an parkenden Autos vorbeifahren, um „Dooring“-Unfälle zu verhindern.

Viele Unfälle lassen sich vermeiden, wenn Radfahrende in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs sind – egal ob auf dem Radweg oder auf der Straße. Gehwege dürfen Radfahrende nur nutzen, wenn es ausdrücklich erlaubt ist. Hier kommt es häufig zu Unfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern oder an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückseinfahrten.

Abbiege-Unfälle sind für Radfahrende meist am folgenschwersten – insbesondere, wenn sie von einem LKW-Fahrenden übersehen wurden. Radfahrende sollten an Kreuzungen niemals neben einem LKW stehen, sondern sich immer nur deutlich vor oder hinter diesem aufhalten, um nicht in den toten Winkel zu geraten.

Gut sichtbare Radfahrende haben ein geringeres Unfallrisiko. Ein funktionstüchtiges Licht sollte deshalb zur Grundausstattung gehören. Ein Fahrradhelm schützt zudem vor möglichen Unfallfolgen.


Am Ende jedes Radweges gilt es, sich umsichtig und vorausschauend in den Verkehr einzufädeln.


5 zentrale Regeln für Autofahrende

Die meisten Fahrradunfälle mit Personenschaden ereignen sich zwischen Pkw und Fahrrad. Die Hauptschuld liegt dabei in rund 70 Prozent der Fälle bei den Autofahrenden. Wie sich diese Unfälle meist verhindern lassen, zeigen die nachfolgenden Regeln:

(Quelle: Baden-Württemberg, Ministerium für Verkehr, Verkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht.“)

Wenn der Seitenabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, darf auch nicht überholt werden. Wichtig: Der Seitenabstand gilt auch in Fällen, in denen Radfahrende nebeneinander fahren. Solange andere Verkehrsteilnehmende dabei nicht behindert werden, ist dies erlaubt.

Auf Schutzstreifen darf weder geparkt noch gehalten werden. So soll verhindert werden, dass Radfahrende gefährliche Ausweichmanöver auf die Fahrbahn machen müssen.

„Dooring“-Unfälle machen fast die Hälfte aller Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung im ruhenden Verkehr aus. Für mehr Umsicht beim Aussteigen gibt es deshalb einen so simplen wie effektiven Trick: den Holländischen Griff. Dabei wird die Fahrertür mit der rechten statt der linken Hand geöffnet.

Innerorts und vor allem beim Rechtsabbiegen kommt es oft zu Abbiegeunfällen. Mit einem Schulterblick können Autofahrende sich leicht vergewissern, dass sie dabei nicht die Spur eines geradeaus fahrenden oder entgegenkommenden Radfahrenden kreuzen.


Wer im Kreuzungsbereich hält oder parkt, beeinträchtigt die Sichtbeziehungen aller Verkehrsteilnehmenden und gefährdet neben sich selbst insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende wie Radfahrende.