Wie kann ein Betreiber prüfen, ob seine Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht?
Bei Anlagen, die nicht der gesetzlichen Prüfpflicht unterliegen, kann der Betreiber freiwillig seine Anlagen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen prüfen lassen. Für den Betreiber fallen dann Kosten in Form der Prüfgebühren an. Die Höhe der Gebühren kann bei den entsprechenden Sachverständigenorganisationen erfragt werden.
Zudem kann sich der Betreiber über die geltenden Vorschriften bei dem Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt erkundigen. Auf Wunsch kann im Zuge der technischen Gewässeraufsicht vor Ort ein Beratungstermin durchgeführt werden.