Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Wassergefährdende Stoffe & Anlagen

Stoffe (feste, flüssige oder gasförmige) können bei ihrer Herstellung, während oder nach ihrem Gebrauch in die Umwelt gelangen oder durch Kontakt mit Wasser dessen Beschaffenheit nachteilig verändern. Hierdurch können Lebewesen, insbesondere Menschen, gefährdet oder geschädigt werden.

Mit Wasser können das Trinkwasser aus der Leitung, Niederschlagswasser oder auch Gewässer gemeint sein. Das Grundwasser kann außerdem beeinträchtigt werden, sobald ein wassergefährdender Stoff in den natürlichen Boden eindringt.

Industrialisierung und hoher Lebensstandard fördern Gebrauch und Verbrauch von Chemikalien, so dass es mittlerweile unmöglich ist, die Anzahl von natürlichen und vor allem künstlich hergestellten Stoffgemischen zu beziffern. Sie werden von der gewerblichen Wirtschaft als Rohstoff oder Produktionsmittel verwendet oder dienen in privaten und öffentlichen Bereichen als Brennstoff in Heizölverbraucheranlagen, als Betriebsmittel in Kraftfahrzeugen, sowie als Wasch- oder Reinigungsmittel in Haushalten.

Zum Schutz der Umwelt und Gesundheit werden Stoffe auf ihre Gefährlichkeit hin untersucht und eingestuft. Ein wichtiges Kriterium ist die Einstufung nach ihrer Wassergefährdung; unterschieden werden drei Wassergefährdungsklassen (WGK). Beigefügt einige Beispiele:

WGK 1 – schwach wassergefährdend (Ethanol, Natronlauge, Biodiesel)

WGK 2 – deutlich wassergefährdend (Heizöl, Diesel, Motoröl)

WGK 3 – stark wassergefährdend (Benzin, Altöl, Quecksilber)

Wie kann ein Betreiber prüfen, ob seine Anlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht?

Bei Anlagen, die nicht der gesetzlichen Prüfpflicht unterliegen, kann der Betreiber freiwillig seine Anlagen durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen prüfen lassen. Für den Betreiber fallen dann Kosten in Form der Prüfgebühren an. Die Höhe der Gebühren kann bei den entsprechenden Sachverständigenorganisationen erfragt werden.

Zudem kann sich der Betreiber über die geltenden Vorschriften bei dem Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt erkundigen. Auf  Wunsch kann im Zuge der technischen Gewässeraufsicht vor Ort ein Beratungstermin durchgeführt werden.