Wassersport – Bootsbetrieb & Tauchen

In unserem schönen Landkreis sowie dem Landkreis Roth liegt das Fränkische Seenland, der Altmühlsee, der Kleiner Brombachsee, der Igelsbachsee, der Rothsee und seit Frühjahr 1999 der Große Brombachsee.

Weitestgehend ist die Ausübung des Wassersports dem Gemeingebrauch zuzuordnen. Mit Ausnahme des Igelsbachsees (hier nur in den Grenzen des Gemeingebrauchs) ist auf allen Seen die Ausübung von Wassersport grundsätzlich möglich.
Allerdings kommt auch der Verkehr auf unseren Seen und Flüssen längst nicht mehr ohne gesetzliche Reglementierung aus. Für die Gewässer im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist die Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) maßgebend.

Grundsätzlich verboten ist

  • das Befahren der Seen mit Verbrennungsmotorbooten
  • das Übernachten auf den Booten

Ausnahme: auf angemieteten Wasserliegeplätzen innerhalb der Hafenanlagen am Altmühlsee, Kleinen und Großen Brombachsee ist das Übernachten erlaubt.

Liegeplätze für Ihr Boot werden Ihnen nicht vom Landratsamt zugeteilt. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an den Zweckverband Altmühlsee, den Zweckverband Brombachsee oder den Zweckverband Rothsee.