Bootsbetrieb im Rahmen des Gemeingebrauchs
In den Grenzen des Gemeingebrauchs ist die Verwendung von Ruderbooten sowie von Segelfahrzeugen ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 m sind und keine Wohn- (Kajüthöhe unter 1,20 m), Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen, genehmigungs- und zulassungsfrei.
Genehmigungs- und zulassungspflichtiger Bootsbetrieb und Kennzeichnung nach den Vorschriften der Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) werden für
- Elektro-Motorboote und für
- Segelfahrzeuge mit Elektro-Hilfsmotor bzw. Wohneinrichtung (Kajüthöhe über 1,20 m)
vom Landratsamt erteilt.
Die entsprechenden Antragsformulare für die verschiedenen Bootsgenehmigungen stehen unten im Download-Bereich zur Verfügung.
Die Antragsformulare sind vollständig - mit Originalunterschrift - und Belegen zurückzusenden.
Eine rechtzeitige vorherige Antragstellung wird empfohlen. Die Genehmigung wird per Einschreiben übersandt. Genehmigung und Kennzeichnung gelten unbefristet.
Tauchen in unseren Seen
Die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs regelt u.a. das Tauchen mit Atemgerät (§ 6), welches vollständig unter Downloads abrufbar ist.
Demnach ist das Tauchen mit Atemgerät im Altmühlsee und im Igelsbachsee nicht erlaubt. Im Kleinen Brombachsee und im Großen Brombachsee darf mit Atemgerät nur in bestimmten Bereichen nicht getaucht werden. Die zu beachtenden Auflagen bei Tauchgängen sind ebenfalls in der Verordnung gelistet.
Antragsformulare für die dauerhafte Genehmigung
Antrag Elektro-Motorboot inkl. Erklärung (206,4 KB)
Antrag Segelboot inkl. Erklärung (206,3 KB)
Online-Verfahren - dauerhafte Genehmigung für Elektromotorboote und Segelboote
Antragsformulare für die Urlaubergenehmigung (max. 28 Tage)
WORD - Urlaubergenehmigung - Antrag Elektro-Motorboot inkl. Bestätigung (204,6 KB)
WORD - Urlaubergenehmigung - Antrag Segelboot inkl. Bestätigung (204,0 KB)
Online-Verfahren - Urlaubergenehmigung für Elektromotorboote und Segelboote
Hinweise zur Antragstellung
Dauerhafte Genehmigungen von Elektromotorbooten und Segelbooten zum Befahren des Altmühlsees und des Kleinen und Großen Brombachsees:
Der Antrag kann persönlich oder per Post beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben in Originalform
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
- Kopie der Rechnung, des Kaufvertrages oder andere Eigentumsnachweise des Bootes und Elektromotors
- Konformitätserklärung des Bootes und Elektromotors (falls erforderlich)
Umschreibung von Elektromotorbooten und Segelbooten zum Befahren des Altmühlsees und des Kleinen und Großen Brombachsees bei Eignerwechsel:
Der Antrag kann persönlich oder per Post vom neuen Eigner beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben in Originalform
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
- Kaufvertrag des Bootes und Elektromotors
- Original-Zulassungsurkunde bzw. Registrierbescheinigung vom Vorbesitzer (falls diese ausgestellt wurde).
Bei Änderungen, z. B. Motorwechsel, Änderung Schiffsführer und sonstigen Änderungen ist der Antrag persönlich, per Post, per Mail oder Fax beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu stellen.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben (oder formloser Antrag)
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
- Bei Eintragung eines neuen E-Motors (Kopie der Rechnung, Kaufvertrag oder andere Eigentumsnachweise des Motors
- Konformitätserklärung des neu einzutragenden Elektromotors (falls erforderlich)
Ausnahmegenehmigungen (Urlaubergenehmigungen) zum Befahren des Altmühlsees und des Kleinen und Großen Brombachsees
Der Antrag kann persönlich, per Post, per Mail oder Fax beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen eingereicht werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag ausgefüllt und unterschrieben
- Kopie des Personalausweises vom Antragsteller