Segelboote am Bodensee

Genehmigungs- und zulassungsfreier Bootsbetrieb

Bootsbetrieb im Rahmen des Gemeingebrauchs

In den Grenzen des Gemeingebrauchs ist die Verwendung von Ruderbooten sowie von Segelfahrzeugen ohne Maschinenantrieb, die nicht länger als 9,20 m sind und keine Wohn- (Kajüthöhe bis 1,20 m), Koch- oder sanitären Einrichtungen besitzen, genehmigungs- und zulassungsfrei.

 

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Flyer Bootsbetrieb - Stand: 07/2022 (2,2 MB)