Stand UP Paddling

Grundsätzlich kann das Stand Up Paddling im Rahmen des Gemeingebrauchs ausgeübt werden.
Um Unfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden, bitten wir Sie, die nachfolgenden Befahrungsregeln zu beachten und einzuhalten.

Motorbetriebene SUPs sind nicht genehmigungs- und zulassungsfähig.

Befahrungsregeln - Standup Paddling (1,8 MB)