Öffentliche Wasserversorgung

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fördern insgesamt 29 Wasserversorgungsunternehmen, davon 10 gemeindeeigene Versorgungen, 4 städtische Eigenbetriebe und 10 Wasserversorgungszweckverbände mit Sitz im Landkreis sowie 5 Zweckverbände mit Sitz außerhalb des Landkreises Grundwasser zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung.

Die im Landkreis geförderte Menge an Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung bewegt sich in einer Größenordnung von ca. 5 Millionen Kubikmetern pro Jahr.

Schwankungen bei der Entnahmemenge hängen hauptsächlich davon ab, wie das Klima im jeweiligen Jahr ist. So wird gerade in so genannten trockenen Jahren mehr Wasser verbraucht (u.a. für Garten gießen).

Hinzugerechnet müssen noch die Wasserexporte von Wasserversorgungsunternehmen von außerhalb des Landkreises in Höhe von ca. 1,8 Millionen Kubikmeter pro Jahr, hauptsächlich vom Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum, dessen Fernwasserleitung quer durch unseren Landkreis verläuft.

Für die Entnahme von Grundwasser ist ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Am Ende der Verfahren werden in der Regel so genannte Bewilligungen bzw. gehobene Erlaubnisse durch das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erteilt, die regelmäßig für einen Zeitraum von 30 Jahren ausgesprochen werden.

Außerdem ist die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz des Trinkwasservorkommens erforderlich.

Privatentnahmen

Neben den öffentlichen Wasserversorgern erfolgen noch ca. 250.000 m³/a Entnahmen für Mineralwasserzwecke und ca. 500.000 m³/a für Brauchwasser aus Hausbrunnenanlagen, die ebenfalls einer wasserrechtlichen Genehmigung bzw. Anzeige (Gemeingebrauch) bedürfen.

Rechtsgrundlagen

§§ 8, 9 WHG, Art 15 BayWG