Als Tierseuchen werden durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankungen von Tieren bezeichnet.
Hierzu zählen z. B. Maul- und Klauenseuche der Wiederkäuer und Schweine, Koi-Herpesvirusinfektion der Karpfen, Psittakose der Papageien und Sittiche oder Tollwut der Säugetiere.
Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern oder einzudämmen wird das Landratsamt entsprechend den Vorschriften des Tierseuchenrechts tätig. Im Rahmen der Seuchenprophylaxe bestehen z. B. verschiedene Erlaubnispflichten, wie das Ausstellen von Triebgenehmigungen für Wanderschafherden oder die Erlaubnis zur Zucht von Papageien und Sittichen.
Im Bereich des Tierseuchenrechts erlässt das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund der veterinärfachlichen Einschätzung die notwendigen Anordnungen und Allgemeinverfügungen. Weiterhin werden Verstöße gegen das Tierseuchenrecht ggf. durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld geahndet.
Weiterführende Links
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher/Tiergesundheit
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit