Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Tierschutz & Tierseuchenbekämpfung

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt.

Danach sind die Tierhalter verpflichtet, im Interesse des Wohlbefindens der Tiere die jeweils geltenden Vorschriften (Tierschutzgesetz) einzuhalten.

Von uns wird die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzrechts überwacht und ggf. durchgesetzt. Entsprechend der veterinärfachlichen Einschätzung, z.B. bei nicht artgerechter Haltung von Tieren, ist es unsere Aufgabe, die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verwaltungsrechtlich durch entsprechende Anordnung abzustellen und/oder in Form eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit Bußgeld zu ahnden.

Weiterhin sind für manche Tätigkeiten in Bezug auf Tiere, vor Aufnahme der Tätigkeit, tierschutzrechtliche Erlaubnisse einzuholen. Entsprechend § 11 Tierschutzgesetz ist dies z. B. beim gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren, dem gewerbsmäßigen Unterhalt eines Reit- oder Fahrbetriebes oder bei der Abhaltung von Tierbörsen der Fall. Diese Erlaubnis ist bei uns mit einem Formular zu beantragen.
Grundvoraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind, dass die verantwortliche Person über die für die Tätigkeit notwendige Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügt, sowie die für die Tätigkeit vorgesehenen Räume und Einrichtungen eine entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

Als Tierseuchen werden durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankungen von Tieren bezeichnet.

Hierzu zählen z. B. Maul- und Klauenseuche der Wiederkäuer und Schweine, Koi-Herpesvirusinfektion der Karpfen, Psittakose der Papageien und Sittiche oder Tollwut der Säugetiere.

Um das Auftreten von Tierseuchen zu verhindern oder einzudämmen wird das Landratsamt entsprechend den Vorschriften des Tierseuchenrechts tätig. Im Rahmen der Seuchenprophylaxe bestehen z. B. verschiedene Erlaubnispflichten, wie das Ausstellen von Triebgenehmigungen für Wanderschafherden oder die Erlaubnis zur Zucht von Papageien und Sittichen.

Im Bereich des Tierseuchenrechts erlässt das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung aufgrund der veterinärfachlichen Einschätzung die notwendigen Anordnungen und Allgemeinverfügungen. Weiterhin werden Verstöße gegen das Tierseuchenrecht ggf. durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld geahndet.