Hilfen zur Erziehung

Bei familiären Problemlagen erhalten Kinder und ihre Eltern Unterstützung in Form von Hilfen zur Erziehung durch das Amt für Familie und Jugend. Diese können ambulant, teilstationär oder stationär geleistet werden.

Mögliche Hilfen sind

  • Erziehungsbeistandschaften und Sozialpädagogische Familienhilfen, d.h. vom Amt für Familie und Jugend beauftragte Fachkräfte suchen die Familien in ihrem Umfeld auf
  • Betreuung in heilpädagogischen Tagesstätten
  • Unterbringung in Pflegefamilien und Jugendhilfe-Einrichtungen (Heimen)