Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA)

Ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten nach Deutschland kommen, werden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen und nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren auf die Jugendämter in Deutschland verteilt.

Das zuständige Jugendamt klärt den Bedarf und gewährt die notwendigen Hilfen. Dazu gehören die Bestellung eines Vormunds, die Unterbringung in einer Wohnform einschließlich der Sicherung des Lebensunterhaltes und der pädagogischen Versorgung, die Begleitung im Asylverfahren, die Integration in die deutsche Gesellschaft und Unterstützung, bis der junge Mensch eigenverantwortlich leben kann.

Im Hilfeplanverfahren werden mit allen Beteiligten Zielvereinbarungen, Absprachen sowie Perspektiven gemeinsam besprochen und festgelegt.