Großraum- & Schwertransport

Fahrzeuge, welche die in der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) festgelegten Abmessungen, Gesamtgewichte oder Achslasten überschreiten, benötigen eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Anträge für einen Großraum- und/oder Schwertransport sind beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen zu stellen. Dieses ist dann zuständig, wenn der Antragsteller hier seinen Betriebssitz hat oder der Transport im Landkreis beginnt.

Die StVO unterscheidet zwischen einer Einzelerlaubnis, d. h. einer Ausnahmege-
nehmigung für einzelne Fahrten und einer Dauererlaubnis, welche für den Landkreis selbst oder auch für Transporte in angrenzende Landkreise gestellt werden kann.

Grundsätzlich sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens bei Erlaubnissen nach § 29 Abs. 3 StVO andere Dienststellen mit anzuhören. Dies bedeutet, dass die Bearbeitungszeit bis zu 3 Wochen dauern kann und Anträge deshalb rechtzeitig zu stellen sind.