Abfälle beim Bauen & Renovieren

Abfälle, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen, müssen soweit wie möglich nach verwertbaren Stoffen sortenrein getrennt werden.

Dies gilt vor allem für Folien, Umverpackungen, Styropor, Farben und Lacke, Erdaushub und Bauschutt. Sie sparen erhebliche Entsorgungskosten bei sorgfältiger Trennung der verwertbaren Materialien!

Nicht nur bei Bau- und Renovierungsmaßnahmen besteht die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung. Auch beim Abbruch von Gebäuden kann man durch Abfalltrennung sortenreine, nicht verunreinigte und damit wieder verwendbare Materialien erhalten.

Einige Abfälle können in Kleinmengen (maximal 1m³) auch über die Recyclinghöfe bzw. einige Wertstoffhöfe entsorgt werden.


Entsorgung:

  • Erdaushub-Deponien der Gemeinden
  • Deponie der Fa. Franken-Schotter, Treuchtlingen/Dietfurt

z.B. Beton- und Mauerreste, Ziegelbruch, Fließen, Glasbausteine, Mörtelreste (gipshaltige Baustoffe wie z.B. Rigips oder Ytong müssen getrennt entsorgt werden!)

Entsorgung:

  • Bauschutt-Deponien der Gemeinden
  • Deponie der Fa. Franken-Schotter, Treuchtlingen/Dietfurt
  • Bauschutt-Recyclinganlage der Fa. Schutt-Karl, Burgsalach/Pfraunfeld
  • Recyclinghöfe (Kleinmengen bis 1m³)

Link zu "mineralische Abfälle"

Mineralische Abfälle

Reste von Baumaterialien, Bauchemikalien, Bauhilfsstoffen und Bauzubehör, z.B.:
Baustellenmischabfälle, Glas- und Steinwolle, Holzwolle-Leichtbauplatten (Heraklith), Styropor-Dämmplatten, ...

Entsorgung:

  • Containerdienste
  • Recyclinghöfe und einige Wertstoffhöfe (nur Kleinmengen bis ca. 2m³)

wie z.B.: Eternitplatten, Fassadenplatten, Rohre, Speicherheizgeräte, Heizungs-, Lüftungs- und Brandschutztechnik, ...

VORSICHT: Gefährlicher Abfall!
Rückbau nur durch sachkundiges Personal! Schutzmaßnahmen nach TRGS 519 einhalten.

LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ beachten.

Adressen sachkundiger Entsorgungsunternehmen erhalten Sie über die Abfallwirtschaft.
siehe auch hier

Anfragen zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen richten Sie bitte an das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg unter Tel.:  0911 928-2955

Downloads zu asbesthaltigen Abfällen

Merkblatt für den Umgang mit Nachtspeicheröfen (Speicherheizgeräten) (42,8 KB)

Weitere Informationen zu Asbest (71,0 KB)

TRGS 519 Asbest (292,0 KB)

LAGA-Merkblatt Asbesthaltige Abfälle (292,4 KB)

z. B.: Glas- oder Steinwolle

Entsorgung:

  • Restmüll
  • Recyclinghöfe (Kleinmengen bis ca. 2 m³)
  • Entsorgungsfachbetriebe

Glas- oder Steinwolle sollen zur Vermeidung von Staubentwicklung bei der Entsorgung befeuchtet und in Folie verpackt werden.

z. B.: Fensterglas

Entsorgung:

  • Fa. Ernst, Markt Berolzheim, Cronheim
  • Fa. Schutt-Karl, Burgsalach/Pfraunfeld
  • Kleinmengen: Recyclinghöfe Gunzenhausen, Weißenburg, Treuchtlingen und einigen Wertstoffhöfen

z. B.: Möbel, Innentüren, Dielen, Paletten, Schalhölzer, ...

Entsorgung:

  • Containerdienste
  • Recyclinghöfe (Kleinmengen bis ca. 2 m³)

Weitere Informationen über Altholz finden Sie hier

z. B.: Fenster (ohne Glas), Außentüren, Dachsparren, Fachwerk, Hopfenstangen, Zäune, Brandholz, ...

Außenholz ist für eine längere Haltbarkeit imprägniert und wird auf Grund des Schadstoffgehalts der Altholz-Klasse A IV zugeordnet.

Entsorgung:

  • Fa. Ernst, Markt Berolzheim
  • Fa. Schutt-Karl, Burgsalach/Pfraunfeld
  • Fa. NGV, Ellingen
  • Kleinmengen:
    Recyclinghöfe Gunzenhausen, Weißenburg,
    Wertstoffhöfe Langenaltheim, Pleinfeld, Solnhofen, Treuchtlingen

Weitere Informationen über Altholz finden Sie hier

Entsorgung:

  • Eingetrocknete Reste von Wandfarben und Lacken >> Restmüll
  • Entleerte Gebinde (Eimer, Kanister) aus Metall >> Dosenschrott
  • Entleerte Gebinde (Eimer, Kanister) aus Kunststoff >> „Gelber Sack”
  • Schadstoffhaltige Gebinde (flüssige oder pastöse Farben und Lacke, Lösemittel, Holzschutzmittel) >> Sondermüll

Entsorgung:

  • Transport- und Umverpackungen (Folien, Kartonagen, Paletten, Styropor, Verpackungsbänder) >> Baustoffhandel, Entsorgungsfachbetriebe
  • PUR-Schaumdosen >> Baustoffhandel, Wertstoffhof