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Neuer Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk WUG 14
Ab dem 01.05.2026 ist der Kehrbezirk WUG 14 unter neuer Leitung:
David Schlosser aus Thalmässing wurde von der Regierung von Mittelfranken bestellt.
Kevin Wilhelm hat bislang den Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 14 verwaltet. Nun wird der Kehrbezirk neu besetzt: Zum 01.05.2026 hat die Regierung von Mittelfranken David Schlosser die Verwaltung des Kehrbezirks übertragen.
Der Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 14 umfasst dabei weiterhin folgende Bereiche:
Markt Nennslingen:
alle Ortsteile
Raitenbuch:
alle Ortsteile
Burgsalach:
Burgsalach
Ettenstatt:
Ettenstatt, Hundsdorf, Reuth unter Neuhaus, Wöllmetzhofen, Wolfsmühle
Bergen:
alle Ortsteile
Markt Pleinfeld
Engelreuth, Kemnathen, Kleinweingarten, Mannholz, Roxfeld, Walting
Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.
Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung, oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.
Weitere Informationen zum sicheren Heizen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks
Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Landkreis und den 14 Kehrbezirken sind auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.