Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Europawahlen

Kurzbeschreibung

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus allen Mitgliedsstaaten gewählt. Die Anzahl der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger darf 750 (zuzüglich des Präsidenten) nicht überschreiten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 96 Sitze.

Amtszeit

Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet für die Dauer von fünf Jahren statt.