Kontakt
Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B)
91781
Weißenburg i. Bay.
Tel.:
09141 902-121
Fax:
09141 902-122
Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder
Sie benötigen folgende Unterlagen um nach Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ein neues Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle zu beantragen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- SEPA-Kombimandat zum Lastschrifteinzug der Steuer mit Unterschriften des Fahrzeughalters und ggf. des Kontoinhabers (nicht des Bevollmächtigten)
- gültige HU/SP-Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (vom Halter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug)
- Wenn nur ein Kennzeichenschild abhandengekommen ist, muss das noch
vorhandene Kennzeichenschild zur Entstempelung vorgelegt werden - schriftliche Vollmacht, soweit Zulassung durch einen Dritten erfolgt
- schriftliche Bestätigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlanzeige
Wurden Kennzeichen gestohlen oder verloren, ist eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Zur Vermeidung von Kennzeichenmissbrauch wird Ihr bisheriges Kennzeichen gesperrt.
Sie erhalten ein neues Kennzeichen (= Umkennzeichnung).
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Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B)
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