Auf Streckenabschnitten mit schlechter Bausubstanz, die im herkömmlichen Unterhalt nicht in verkehrsgerechtem Zustand zu erhalten sind, müssen Neu- oder Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden.
Im Investitionsprogramm werden diese Maßnahmen - soweit absehbar - dargestellt. Die Entscheidung über die Durchführung der einzelnen Projekte trifft der Kreistag mit der Aufstellung des Haushaltsplanes.
Um Zuwendungen zu erhalten ist eine fachgerechte Planung erforderlich. Diese ist mit einer detaillierten Kostenberechnung der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Die Planung, einschließlich der Bestandsvermessung, wird vom eigenen Personal in der Tiefbauverwaltung durchgeführt. CAD- und AVA-Programme (Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung) kommen dabei zum Einsatz.
Bei der Bauvergabe werden auch die Vorleistungen wie Ausschreibung, Angebotseröffnung und -wertung bis zum Vergabevorschlag an den Kreisausschuss durchgeführt.
Bauleitung und Bauaufsicht bei der Durchführung der Bauarbeiten bis hin zur Abrechnung sind ebenfalls Aufgaben im Sachgebiet.
Die Prüfung und Überwachung der Brückenbauwerke ist nach einschlägigen Vorschriften (DIN 1076) durchzuführen und zu dokumentieren. Erforderliche Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen gehören zum Aufgabenbereich.