Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Staatsangehörigkeitsausweis

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein förmlicher Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Er ist in Einzelfällen, zum Beispiel bei einer Adoption, Erteilung einer Approbation oder für die Einbürgerung des ausländischen Ehegatten erforderlich.

Die Notwendigkeit der Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises wird dem Betroffenen von der jeweiligen Behörde mitgeteilt.

Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25,- Euro.

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sowie nähere Informationen erhalten Sie bei uns.