Bach fließt durch Wald. Die Anmutung ist sehr artifiziell.

Amtliche Bekanntmachungen - Wasserrecht

Im Bereich Wasserrecht werden die Wassergesetze und das Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vollzogen.

Stadt Treuchtlingen

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens nach Art. 69 Abs. 2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 72 bis 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

für die Einleitungen von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen der Stadt Treuchtlingen in mehrere Gewässer I., II. und III. Ordnung durch die Stadt Treuchtlingen

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Bekanntmachung - Mischwassereinleitung aus Treuchtlingen (715,7 KB)

Gunzenhausen - OT Laubenzedel

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens wasserrechtlichen Verfahrens nach Art. 69 Abs. 2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 72 bis 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

für die Einleitungen von Mischwasser aus dem Regenüberlaufbecken RÜ 48 „Laubenzedel Nord“ in den Laubenzedeler Mühlbach durch die Stadt Gunzenhausen

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Bekanntmachung - Mischwassereinleitung aus Gunzenhausen OT Laubenzedel (715,7 KB)

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens

nach Art. 69 Abs. 2 Bayer. Wassergesetz (BayWG) i.V.m. Art. 72 bis 78 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) für die Einleitung von Niederschlagswasser aus Baugebiet „Am Schießespan“ in einen namenlosen Graben durch den Markt Gnotzheim

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Bekanntmachung Einleitung von Niederschlagswasser aus Baugebiet „Am Schießespan“ in einen namenlosen Graben durch den Markt Gnotzheim (652,0 KB)

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Überwachungsbericht - Wasserrecht

Anlage 1 - Abwasserbehandlungsanlagen - Stand: 01.02.2025 (43,1 KB)

Anlage 2 - Bewertungsschema - Stand: 01.01.2022 (276,8 KB)

Anlage 3 - Überwachungsbericht - Stand: 01.02.2025 (66,7 KB)