Ferkelbetäubung & Ferkelbetäubungssachkunde

Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

Die betäubungslose Ferkelkastration wird zum 01. Januar 2021 verboten.

Die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung eröffnet Nicht-Tierärzten die Möglichkeit, eine Isoflurannarkose bei der Ferkelkastration selber durchzuführen, wenn sie einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben. Dieser erstreckt sich ausschließlich auf die Anwendung von Isofluran und nicht auf die Anwendung anderer Arzneimittel zur Allgemeinanästhesie. Für die Anerkennung der Sachkundelehrgänge ist die Regierung von Oberfranken zuständig. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage der Regierung von Oberfranken.