Junges Kalb im Stroh mit 2 gelben Marken in den Ohren.

Konditionalität

Zuständigkeitsübergang Konditionalität „Weißer Bereich“

am 17.06.2025 trat die Verordnung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (BayGAPV) in Kraft.

Daher führen jetzt acht Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit überregionalen Aufgaben im Bereich Prüfungen und Kontrollen die systematischen Vor-Ort-Kontrollen zur Konditionalität durch und übernehmen die prämienrechtliche Bewertung von Fachrechtsverstößen.

Damit wird die bisherige Bündelung von Konditionalitätskontrollen und Fachrechtskontrollen im „weißen“ Bereich bei den Behörden für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen aufgehoben.