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KFZ-Wunschkennzeichen

  1. Es können maximal drei verschiedene Kennzeichen pro Fahrzeughalter reserviert werden.
  2. Die Reservierung wird nur für die Dauer von 10 Tagen vorgenommen.
  3. Erfolgt innerhalb dieser 10 Tage keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.
  4. Wunschkennzeichen und Reservierungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr für das Wunschkennzeichen beträgt 10,20 ¤, für die Reservierung zusätzlich 2,60 ¤. Diese Gebühren sind zusammen mit den Zulassungsgebühren zu entrichten.
  5. Kurze Kombinationen ( z. B. WUG - AB 5 ) sind grundsätzlich nur für Motorräder vorgesehen.
  6. Für Saisonkennzeichen und für Kennzeichen für historische Fahrzeuge dürfen max. sieben Stellen belegt werden
    ( z. B. WUG - AB 11 ).
  7. Vierstellige Ziffern sind nur in Kombination mit einem Buchstaben möglich
    ( z. B. WUG - A 1234 ).
  8. Aufgrund der Reservierung können noch keine Schilder in Auftrag gegeben werden.
  9. Aus der Reservierung können keine Ansprüche an die Zulassungsstelle abgeleitet werden.

Hinweis:   

Wurde eine Reservierung per Internet vorgenommen, so muss bei der Zulassung der entsprechende Ausdruck, welcher mit einer PIN-Nummer versehen ist, mit vorgelegt werden.



Weiterführende Links
externer Link im neuen Fenster: Online WunschkennzeichenOnline Wunschkennzeichen   [ http://212.204.124.155/vorfahrt-v406-wkz/html/index.html ]
Ich bestätige die o.g. Bedingungen ...





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