- Es können maximal drei verschiedene Kennzeichen pro Fahrzeughalter reserviert werden.
- Die Reservierung wird nur für die Dauer von 10 Tagen vorgenommen.
- Erfolgt innerhalb dieser 10 Tage keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.
- Wunschkennzeichen und Reservierungen sind kostenpflichtig. Die Gebühr für das Wunschkennzeichen beträgt 10,20 ¤, für die Reservierung zusätzlich 2,60 ¤. Diese Gebühren sind zusammen mit den Zulassungsgebühren zu entrichten.
- Kurze Kombinationen ( z. B. WUG - AB 5 ) sind grundsätzlich nur für Motorräder vorgesehen.
- Für Saisonkennzeichen und für Kennzeichen für historische Fahrzeuge dürfen max. sieben Stellen belegt werden
( z. B. WUG - AB 11 ). - Vierstellige Ziffern sind nur in Kombination mit einem Buchstaben möglich
( z. B. WUG - A 1234 ). - Aufgrund der Reservierung können noch keine Schilder in Auftrag gegeben werden.
- Aus der Reservierung können keine Ansprüche an die Zulassungsstelle abgeleitet werden.
Hinweis: Wurde eine Reservierung per Internet vorgenommen, so muss bei der Zulassung der entsprechende Ausdruck, welcher mit einer PIN-Nummer versehen ist, mit vorgelegt werden.
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