Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.
 
 

Landwirtschaftliche Klärschlammverwertung

Klärschlamm ist der bei der Abwasserbehandlung in Kläranlagen anfallende Schlamm. Die Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft erfolgt auf der Grundlage der Klärschlammverordnung.

Die Klärschlamm-Verordnung (AbfKlärV) vom April 1992 regelt, unter welchen Voraussetzungen Klärschlamm aus Abwasserbehandlungsanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgebracht werden darf.

Sie legt Grenzwerte fest und regelt Nachweispflichten für die Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen bzw. die Landwirte, auf deren Felder der Klärschlamm aufgebracht wird.

Darüber hinaus prüft das Amt für Landwirtschaft und Ernährung ob die Vorgaben der Düngeverordnung eingehalten werden.