Jetzt an Fahrtkosten denken
Schüler, die im vergangenen Schuljahr 2025/2026 ihre Fahrkarten gesammelt haben, sollten jetzt daran denken, diese so bald wie möglich beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen einzureichen.
Noch bis 31. Oktober 2026 kann die Erstattung der Fahrtkosten beantragt werden. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Fahrtkostenerstattung können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, sowie Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht) beantragen.
Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn sie über 320 Euro pro Schülerin oder Schüler und Schuljahr oder 490 Euro pro Familie und Schuljahr liegen, also die sogenannte Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn, beziehungsweise im Laufe des Schuljahres, Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch oder auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 des Zweiten Sozialgesetzbuches hatten. In diesen Fällen muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis des Monats August 2025 beigelegt werden. Bei Kindergeldbezug kann dies eine Kopie des Kontoauszuges sein, bei Sozialleistungen eine Kopie des Bescheids.
Der Antrag muss beim Landratsamt Weißenburg – Gunzenhausen grundsätzlich immer mit den entsprechenden Fahrkarten und einer Schulbestätigung eingereicht werden. Antragsformulare können über hier heruntergeladen werden.