Servicezeiten
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Pass-, Personalausweis- & Melderecht
Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis.
Das Landratsamt hat in diesen pass-, ausweis- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden und die Verwaltungsgemeinschaften.
Wird eine pass-, personalausweisrechtliche oder melderechtliche Ordnungswidrigkeit begangen, ist das Landratsamt für das Bußgeldverfahren zuständig.