Gaststättenrecht

Ein Gaststättengewerbe i. S. d. Gaststättengesetzes (GastG) betreibt, wer Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht. Sollten hierbei auch alkoholische Getränke abgegeben werden, ist rechtzeitig vor der Aufnahme des Betriebs im Landkreis (außer in der Stadt Weißenburg i. Bay.) eine Gaststättenerlaubnis beim Landratsamt zu beantragen (siehe „Downloads“).

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass bei Gaststätten in der Stadt Weißenburg i. Bay. die Zuständigkeit der Stadt Weißenburg i. Bay. gegeben ist.

Kontaktdaten:
Stadt Weißenburg i. Bay. - Ordnungsamt
Telefon: 09141-907-0
E-Mail: ordnungsamt@weissenburg.de

Downloads

Antrag – Gaststätte (Stand: 26.01.2024) (697,4 KB)

Antrag - Gaststätte - Stellvertretererlaubnis (Stand: 05/2013) (182,3 KB)