Kontakt
Kfz-Zulassung Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
Bahnhofstraße 2 (Gebäude B), Zugang über Friedrich-Ebert-Straße 16
91781
Weißenburg i. Bay.
Tel.:
09141 902-121
Fax:
09141 902-122
Änderung der Halterdaten
(Adressänderung, Namensänderung)
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II – nicht notwendig, wenn nur die Anschrift geändert wird
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sollte das Fahrzeug noch über Fahrzeugdokumente der „alten Form“ (Fahrzeugbrief und –schein) verfügen, so sind in jedem Fall beide Fahrzeugdokumente vorzulegen
- Aktualisierter Personalausweis oder Reisepass bzw. Aufenthaltstitel (vom Fahrzeughalter), falls aktuelle Anschrift auf diesen Unterlagen nicht ersichtlich ist, zusätzlich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes (bei Firmen: geänderte Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister)
- Schriftliche Vollmacht und Ausweis des Bevollmächtigten, soweit Änderung durch einen Dritten erfolgt
- Bei Fahrzeugen von Minderjährigen: Vollmacht mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (beider Elternteile/Vormund); wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist, dann ist eine Negativbescheinigung zum Nachweis des alleinigen Sorgerechts erforderlich
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Bahnhofstraße 2 (Gebäude B), Zugang über Friedrich-Ebert-Straße 16
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