Japanischer Staudenknöterich (Fallopia japonica)
Erkennen – Ausbreitung verhindern – Bestände fachgerecht behandeln!
Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive, ursprünglich aus Ostasien stammende Pflanzenart (Neophyt). Durch sein rasches Wachstum und sein weit verzweigtes Rhizomsystem verdrängt er heimische Pflanzen und verursacht ökologische sowie wirtschaftliche Schäden. Besonders betroffen sind Gewässer, Straßen- und Bahnböschungen, Baustellen und Deponien.
Was den Japanischen Staudenknöterich so überlebensfähig macht, ist sein Rhizom: ein weit verzweigtes unterirdisches Sprossachsensystem. Es reicht häufig 2–3 m tief und mehrere Meter über den sichtbaren Bestand hinaus. Aus den Rhizomen entstehen ständig neue Triebe, sodass sich die Pflanze in alle Richtungen ausbreitet. Bereits kleinste Rhizom- oder Sprossfragmente können einen neuen Bestand begründen.
Die Verbreitung erfolgt daher insbesondere durch:
- Erdbewegungen und Bautätigkeiten
- Mahd
- Gewässer
- verschmutzte Maschinen und Geräte
Auswirkungen
- Verdrängung heimischer Pflanzenarten
- Verringerung der Artenvielfalt
- Bildung dichter Monokulturen
- Erhöhte Erosionsgefahr an Gewässern und Böschungen nach dem winterlichen Absterben der oberirdischen Pflanzenteile
- Schäden an Straßen, Mauern, Uferbefestigungen, Fundamenten, Kanalisationen etc., da Rhizome Risse und Fugen durchwachsen und vergrößern
- Einwachsen in Entwässerungsanlagen sowie Leitungs- und Eisenbahntrassen
- Beschädigung von Dichtungs-, Entwässerungs- und Dränsystemen auf Deponien
- Erschwerte Pflege und Unterhaltung von Böschungen und Gewässern
- Keine Neuanpflanzungen vornehmen
- Pflanzenmaterial nicht liegen lassen
- Belastetes Bodenmaterial nicht auf andere Flächen verbringen
- Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge gründlich reinigen
- Erdarbeiten innerhalb von Beständen nur nach sorgfältiger Planung durchführen
- Offene Bodenflächen nach Bauarbeiten rasch begrünen
- Vorkommen möglichst entfernen, solange die Bestände noch gering sind.
- Pflanzenmaterial fachgerecht entsorgen
Bereits kleinste Pflanzenreste können neue Bestände begründen. Insbesondere bei Baumaßnahmen besteht ein hohes Risiko, den Staudenknöterich unbemerkt zu verschleppen.
Bekämpfung
Eine vollständige Beseitigung erfordert meist mehrjährige Maßnahmen.
Kleine Bestände: Junge Einzelpflanzen oder kleine Bestände können z.T. durch vollständiges Ausgraben oder Herausreißen entfernt werden. Dabei müssen alle Rhizome vollständig entfernt und fachgerecht entsorgt werden. Die Maßnahme muss über mehrere Jahre regelmäßig wiederholt werden.
Etablierte Bestände: Kombinationen verschiedener Verfahren über mehrere Jahre. Regelmäßige Mahd oder Beweidung schwächt den Knöterich und begrenzt seine Ausbreitung, beseitigt ihn aber in der Regel nicht vollständig.
Erforderlich sind 6–10 Mahdgänge pro Saison (alle 2–3 Wochen). Erst nach mehreren Jahren nimmt die Biomasse deutlich ab und Begleitvegetation kann sich wieder etablieren. 2–3 Mahdgänge pro Jahr reichen dafür nicht aus.
Vor allem junge Triebe werden abgefressen, treiben aus den Rhizomen jedoch wieder nach. Für eine nachhaltige Wirkung sollte die Beweidung möglichst durchgehend während der gesamten Vegetationsperiode erfolgen. Abgestorbene Triebe des Vorjahres können vorab entfernt werden. Wichtig ist, eine Verschleppung von Rhizom- oder Sprossfragmenten zu vermeiden.
Nach dem Entfernen der oberirdischen Pflanzenteile kann der Bestand mit lichtundurchlässigem Geotextil, Gartenbauvlies oder einer reißfesten dunklen Folie abgedeckt werden. Die Abdeckung muss über mehrere Vegetationsperioden dicht und unbeschädigt aufliegen sowie regelmäßig kontrolliert werden, v.a. an den Rändern.
- oberirdische Pflanzenteile vollständig entfernen und einen 3 m breiten Randbereich mit einbeziehen,
- Boden im Bestand und Randbereich bis mind. 50 cm Tiefe ausheben und fachgerecht entsorgen,
- einen mind. 1 m tiefen Randgraben anlegen,
- die Fläche feinkrümelig vorbereiten (ggf. fräsen),
- Geotextil oder Folie lückenlos verlegen und die Ränder sicher im Graben verankern,
- Nach Beendigung der Maßnahme rasche Einsaat, um den Bestand weiter zu schwächen.
- An Gewässerufern können alternativ Weidenspreitlagen eingesetzt werden.
Ein Bodenaushub ist in der Regel nur im Rahmen größerer Bauvorhaben sinnvoll. Da sich die Rhizome häufig mehrere Meter über den sichtbaren Bestand hinaus ausbreiten, muss ein ausreichender Sicherheitsbereich berücksichtigt werden (bis zu 3 m Tiefe und etwa 3 m über den Bestandsrand hinaus).
Der Bodenaushub ist aufwendig und mit einem hohen Risiko verbunden, Rhizomfragmente zu verschleppen.
Der Einsatz von Herbiziden sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen und ist nur unter Beachtung der geltenden Vorschriften sowie in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zulässig. In Gewässernähe oder auf Nichtkulturland ist die Anwendung meist verboten oder genehmigungspflichtig. Herbizide dürfen nur durch sachkundiges Fachpersonal und als Teil eines umfassenden Bekämpfungskonzepts eingesetzt werden. Meist sind mehrjährige Behandlungen erforderlich.
Am wirksamsten ist eine Behandlung im Spätsommer bis Herbst (Mitte August bis Ende September), da der Wirkstoff dann besser in die Rhizome verlagert wird. Hohe Bestände sollten etwa vier Wochen vorher gemäht werden, sodass zum Behandlungszeitpunkt ein etwa 1 m hoher Neuaustrieb vorhanden ist. Chemische Bekämpfung erfolgt meist mit glyphosathaltigen Produkten (z.B. Roundup). Mit Rücksicht auf die Umwelt wird jedoch empfohlen, darauf zu verzichten.
Die Behandlung mit der Stromlanze schädigt den Japanischen Staudenknöterich bis in die Rhizome. Da jede Pflanze einzeln behandelt werden muss, ist das Verfahren sehr zeitaufwendig. Für einen nachhaltigen Erfolg sind mehrere Behandlungen, mindestens zweimal jährlich, erforderlich. Der Bekämpfungserfolg hängt zudem von den Standortbedingungen ab.
Entsorgung
- Pflanzenteile oder kontaminierten Boden nicht über Kompost oder Biomüll entsorgen.
- Pflanzen- und Bodenmaterial nicht lagern oder verschleppen.
- Ausschließlich über zugelassene Entsorgungswege beseitigen (z.B. Restmüll oder Grüngutsammelstellen, bei denen eine Verbrennung erfolgt).
Nachkontrolle
Kontrollen über mehrere Jahre sind notwendig, da Rhizomreste erneut austreiben können. Früh erkannte Neuaustriebe lassen sich deutlich einfacher beseitigen.
Hinweise für Gemeinden und Bauhöfe
- Bestände vor Erdarbeiten kartieren und kennzeichnen.
- Geeignete Maßnahmen gegen eine Verschleppung treffen.
- Beteiligte Firmen frühzeitig informieren.
- In Schutzgebieten ist die Untere Naturschutzbehörde einzubeziehen.