Baugehmigung
 
 

Standsicherheit

Die Verantwortung für die Standsicherheit einer baulichen Anlage liegt weitgehend in Händen des Bauherrn und dem von ihm beauftragten Ersteller des Standsicherheitsnachweises.

Je nach Schwierigkeit des Vorhabens und der Einstufung in einen Kriterienkatalog, erfolgt die Prüfung und förmliche Überwachung der Bauausführung durch einen privat beauftragten Prüfsachverständigen.

Nur bei Sonderbauten erfolgt die Prüfung und förmliche Überwachung der Bauausführung durch einen vom Bauamt beauftragten Prüfingenieur. Bei sehr einfachen Bauvorhaben, z. B auch bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 + 2, entfällt die Verpflichtung zur förmlichen Überprüfung des statischen Nachweises und zur förmlichen Überwachung der Bauausführung.

Das Bauamt ist strikt gehalten, vollständig ausgefüllte Baubeginnanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme einzufordern.