Erlaubnisse nach § 34c GewO

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter

Sie möchten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/-se zuständig.

Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2020

Die IHK für München und Oberbayern übernimmt zum 01.01.2020 die Zuständigkeit für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer nach § 34c GewO mit Hauptniederlassung in Bayern.

Antragsformulare sind ab 01.01.2020 auf der Internetseite der IHK für München und Oberbayern abrufbar.

Kontaktdaten:

IHK München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München
info@muenchen.ihk.de

Informations- und Servicezentrum
Telefon: 089 5116-0