Gewerberecht

Grundsätzlich besteht gemäß Art. 12 Abs. 1 GG Gewerbefreiheit. Daher ist für die meisten Gewerbe nur eine Anzeige (Gewerbeanmeldung) bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft der gewerblichen Niederlassung vorgeschrieben.

Gewerberechtliche Erlaubnispflichten

Besondere gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen u.a. für:

Besondere Voraussetzungen für die Erlaubnisfähigkeit sind zu beachten (persönliche Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und dgl.).

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Gaststättenrecht