Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausländerrecht
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen leben derzeit 8.445 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus 109 Nationen (Stand 01.07.2017). Das entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 9 %.
Ausländischen Staatsangehörige benötigen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - eine Erlaubnis zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder müssen als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union die Voraussetzungen des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern - Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) erfüllen.
Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen ist dabei Ansprechpartner, um insbesondere ausländische Mitbürger/innen des Landkreises in sämtlichen Fragen hinsichtlich eines langfristigen Aufenthaltes oder eines kurzfristigen Besuchsaufenthaltes zu beraten.
Nähere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten sowie im Bayern Portal.
Die Sachbearbeitung richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens:
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen grundsätzlich nur nach Terminvereinbarung erfolgen können, um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Diese Webseite verwendet Cookies und das Webanalyse-Tool „Matomo“.
Wenn Sie durch unsere Seiten surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden.
Weitere Informationen dazu sowie eine Widerspruchsmöglichkeit gibt
es hier.